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# § 9 Erstattung der baren Auslagen, Pauschbetrag für Zeitaufwand
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(1) Die Künstlersozialkasse erstattet den Mitgliedern des Beirats ihre baren Auslagen. Die Erstattung richtet sich nach den für Bundesbeamte geltenden Vorschriften.
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(2) Die Mitglieder des Beirats erhalten für jeden Kalendertag einer Sitzung einen Pauschbetrag für Zeitaufwand in Höhe von 90 Euro. Für den Vorsitzenden beträgt der Pauschbetrag 180 Euro.
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