17 lines
948 B
Markdown
17 lines
948 B
Markdown
# § 1 Antrag auf Erteilung einer Herstellungsgenehmigung
|
|
|
|
(1) Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Herstellung von Kriegswaffen muß folgende Angaben enthalten:
|
|
1.Name und Anschrift des Antragstellers
|
|
2.Name und Anschrift des Erwerbers
|
|
3.Name und Anschrift des Auftraggebers
|
|
4.Bezeichnung der Kriegswaffen
|
|
5.Nummer der Kriegswaffenliste
|
|
6.Stückzahl oder Gewicht
|
|
7.Zweck der Herstellung
|
|
8.Endverbleib der Kriegswaffen.
|
|
|
|
(2) Mit dem Antrag ist ferner anzugeben und auf Verlangen nachzuweisen,
|
|
1.ob die in § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes genannten Personen Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind und den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet haben,
|
|
2.ob die im Zusammenhang mit der genehmigungsbedürftigen Handlung nach anderen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen vorliegen,
|
|
3.welche Sicherheits- und Geheimschutzmaßnahmen im Sinne des § 12 Abs. 1 des Gesetzes getroffen oder beabsichtigt sind.
|