Files
lawgit/laws_md/konsens-g/§21.md

9 lines
646 B
Markdown

# § 21 Multiprojektmanagement
(1) Das Multiprojektmanagement unterstützt die Gesamtleitung beim operativen IT-Controlling der Entwicklungsprogramme und -projekte. Aufgaben des Multiprojektmanagements sind insbesondere:
1.die programm- und projektübergreifende Koordination und Abstimmung, insbesondere der Zeitplanung der Projekte untereinander,
2.die Erstellung und Fortschreibung eines programm- und projektübergreifenden Meilensteinplans, Netzplans und kritischen Pfades und
3.die Überwachung der Meilensteine der Entwicklungsprogramme/-projekte.
(2) Das Multiprojektmanagement wird organisatorisch durch ein Projektbüro unterstützt.