646 B
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§ 21 Multiprojektmanagement
(1) Das Multiprojektmanagement unterstützt die Gesamtleitung beim operativen IT-Controlling der Entwicklungsprogramme und -projekte. Aufgaben des Multiprojektmanagements sind insbesondere: 1.die programm- und projektübergreifende Koordination und Abstimmung, insbesondere der Zeitplanung der Projekte untereinander, 2.die Erstellung und Fortschreibung eines programm- und projektübergreifenden Meilensteinplans, Netzplans und kritischen Pfades und 3.die Überwachung der Meilensteine der Entwicklungsprogramme/-projekte.
(2) Das Multiprojektmanagement wird organisatorisch durch ein Projektbüro unterstützt.