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# § 5 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
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(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
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1.berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
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2.integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
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Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen gebündelt.
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(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
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1.Umgang mit Gästen und Teammitgliedern,
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2.Annahme und Einlagerung von Waren,
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3.Vor- und Nachbereitung von Arbeiten für die Speisenzubereitung sowie Einsatz von Geräten, Maschinen und Arbeitsmitteln,
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4.Anwendung der grundlegenden Arbeitstechniken in der Küche,
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5.Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in Service und Wirtschaftsdienst,
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6.Zubereitung von einfachen Speisen und Gerichten,
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7.Zubereitung von pflanzlichen Nahrungsmitteln und von Pilzen,
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8.Zubereitung von Suppen, Soßen und Eintöpfen,
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9.Verarbeitung und Zubereitung von Fleisch,
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10.Verarbeitung und Zubereitung von Fisch,
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11.Herstellung und Verarbeitung von Teigen und Massen,
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12.Herstellung von Süßspeisen und Desserts,
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13.Planung und Umsetzung des nachhaltigen Einsatzes von Geräten, Maschinen, Arbeitsmitteln, Lebensmitteln und Ressourcen,
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14.Anwendung der speziellen Hygienevorschriften in der Küche,
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15.Zusammenstellung und Kennzeichnung von Speisen und Gerichten,
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16.Sicherstellung von Warenflüssen sowie Kalkulation von Kosten und Preisen,
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17.küchentechnische Verwaltungsprozesse,
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18.Beratung von Gästen sowie Verkauf von Produkten und Dienstleistungen und
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19.Anleitung und Führung von Mitarbeitenden.
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(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
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1.Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
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2.Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
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3.Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
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4.digitalisierte Arbeitswelt und
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5.Durchführung von Hygienemaßnahmen.
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