16 lines
1.6 KiB
Markdown
16 lines
1.6 KiB
Markdown
# § 6 Wirtschaftlichkeitsanalyse
|
|
|
|
(1) Vor der Wirtschaftlichkeitsanalyse sind folgende umfassende Beschreibungen vorzunehmen:
|
|
1.Vorhaben gemäß § 1 sowie
|
|
2.vergleichbare Anlage mit Nutzung der Abwärme unter Berücksichtigung der nach § 5 einzubeziehenden Anlagen und der bestehenden und möglichen Wärme- oder Kältebedarfspunkte.
|
|
|
|
(2) Die umfassenden Beschreibungen der Anlagen nach Absatz 1 enthalten insbesondere Angaben zur elektrischen und thermischen Kapazität, zum Brennstofftyp, zur geplanten Verwendung, zur geplanten Anzahl der Betriebsstunden pro Jahr, zum Standort und zum Strom- und Wärmeenergiebedarf. Zudem sind Angaben zu den Arten der Wärme- oder Kälteversorgung, die von den nahegelegenen Wärme- oder Kältebedarfspunkten genutzt werden, erforderlich. Die umfassenden Beschreibungen gemäß Absatz 1 enthalten in Bezug auf die Nutzung vorhandener Netze insbesondere die Wärmekapazität und das bereits erreichte Effizienzniveau.
|
|
|
|
(3) Auf der Grundlage der umfassenden Beschreibungen gemäß Absatz 1 ist eine Wirtschaftlichkeitsanalyse zu erstellen, die insbesondere den folgenden Kriterien Rechnung trägt:
|
|
1.Investitionskosten für die Auskopplung, den Transport und die Einspeisung der Wärme,
|
|
2.Betriebskosten für die Anbindung von Anlage und Netz,
|
|
3.Finanzierungskosten unter Berücksichtigung eines Amortisationszeitraums von mindestens fünf Jahren und einer angemessenen Rendite,
|
|
4.sonstige Kosten, insbesondere für Betriebsführung und Ausfallsicherung,
|
|
5.Ermittlung des Nutzens, insbesondere der Brennstoffersparnis, und
|
|
6.Kosten-Nutzen-Vergleich.
|