4 lines
213 B
Markdown
4 lines
213 B
Markdown
# § 58 Grundsatz der Rückgabe
|
|
|
|
Die Rückgabe kann durch eine gütliche Einigung im behördlichen Vermittlungsverfahren erreicht werden oder mit einer Klage auf Rückgabe des ersuchenden Staates verfolgt werden.
|