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lawgit/laws_md/kgsg/§1.md

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# § 1 Anwendungsbereich
Das Gesetz regelt
1.den Schutz nationalen Kulturgutes gegen Abwanderung,
2.die Ein- und Ausfuhr von Kulturgut,
3.das Inverkehrbringen von Kulturgut,
4.die Rückgabe unrechtmäßig eingeführten Kulturgutes,
5.die Rückgabe unrechtmäßig ausgeführten Kulturgutes und
6.die Rückgabezusage im internationalen Leihverkehr.