Files
lawgit/laws_md/kcang/§39.md

4 lines
212 B
Markdown

# § 39 Besondere Regelungen bei Vorliegen einer cannabisbezogenen Abhängigkeitserkrankung
Die §§ 35 bis 38 des Betäubungsmittelgesetzes finden auch bei cannabisbezogener Abhängigkeitserkrankung Anwendung.