4 lines
411 B
Markdown
4 lines
411 B
Markdown
# § 2 Änderung oder Berichtigung der Festsetzung eines Gewerbesteuermessbetrages
|
|
|
|
Die Festsetzung eines Gewerbesteuermessbetrages wird nur geändert oder berichtigt, wenn die Abweichung von der bisherigen Festsetzung bei einer Änderung oder Berichtigung zugunsten des Steuerpflichtigen mindestens 2 Euro und bei einer Änderung oder Berichtigung zuungunsten des Steuerpflichtigen mindestens 5 Euro beträgt.
|