8 lines
695 B
Markdown
8 lines
695 B
Markdown
# § 5 Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung
|
|
|
|
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik legt im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen in Technischen Richtlinien und Schutzprofilen die technischen Anforderungen fest an
|
|
1.die digitale Schnittstelle, soweit diese den standardisierten Export aus dem Speichermedium und die Anbindung der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung an das elektronische Aufzeichnungssystem betreffen,
|
|
2.das Sicherheitsmodul und
|
|
3.das Speichermedium.
|
|
Die jeweils aktuellen Versionen werden im Bundessteuerblatt Teil I und auf der Internetseite des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht.
|