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# § 8 Ziel, Gliederung und Inhalt des Teils II
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(1) In der Prüfung in Teil II hat der Prüfling in den in Absatz 2 Nummer 1 bis 3 genannten Handlungsfeldern seine berufliche Handlungskompetenz dadurch nachzuweisen, dass er die erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse im Kälteanlagenbauer-Handwerk zur Lösung komplexer beruflicher Aufgabenstellungen anwendet.
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(2) In jedem der nachfolgend aufgeführten Handlungsfelder ist mindestens eine komplexe fallbezogene Aufgabe zu bearbeiten. Die fallbezogenen Aufgaben sind handwerksspezifisch, wobei die in den Handlungsfeldern nach den Nummern 1 bis 3 aufgeführten Qualifikationen auch handlungsfeldübergreifend verknüpft werden können.
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1.KälteanlagentechnikDer Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, kälte-, klima- und steuerungstechnische Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte in einem Kälteanlagenbauer-Betrieb zu bearbeiten; dabei soll er berufsbezogene Sachverhalte analysieren und bewerten; bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis h aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
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a)Arten und Eigenschaften sowie Be- und Verarbeitung von Werkstoffen und Werkstoffverbindungen beurteilen,
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b)technische Daten von Kälteanlagen, Klimageräten sowie der kältemittelführenden Teile von Klimaanlagen und Wärmepumpen im Hinblick auf Funktionalität und Effizienz bewerten,
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c)Komponenten für thermodynamische Prozesse im Kältekreislauf anlagenbezogen dimensionieren und auswählen, Dimensionierung und Auswahl begründen,
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d)rechtliche, umweltschutztechnische und energetische Aspekte bei der Montage, Inbetriebnahme sowie der Entsorgung von kältetechnischen Anlagen darstellen,
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e)Vorgehensweise bei der Feststellung und Beseitigung von Funktionsstörungen beschreiben, Alternativen entwickeln und begründen,
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f)Lösungen zur Steigerung der Energieeffizienz unter Nutzung von mess-, steuer- und regeltechnischen Komponenten erarbeiten,
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g)Lösungen für die Rückgewinnung von Betriebs-, Hilfs- und Werkstoffen und für die umweltgerechte Entsorgung von kältetechnischen Anlagen und deren Komponenten erarbeiten und bewerten,
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h)technische Dokumentationen erstellen;
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2.AuftragsabwicklungDer Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Auftragsabwicklungsprozesse in einem Kälteanlagenbauer-Betrieb, erfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert zu planen und deren Durchführung zu kontrollieren und abzuschließen, auch unter Anwendung branchenspezifischer Software; bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis j aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
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a)Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstellen,
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b)Vorgehensweise bei der Ermittlung von Kundenanforderungen aufzeigen und Kundenanforderungen hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit beurteilen,
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c)Angebotsunterlagen erstellen und externe Angebote auswerten, Angebotskalkulation durchführen,
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d)Methoden und Verfahren der Arbeitsplanung und -organisation unter Berücksichtigung von Fertigungs- und Montagetechnik sowie des Einsatzes von Personal, Material und Geräten bewerten, dabei qualitätssichernde Aspekte darstellen sowie Schnittstellen zwischen Arbeitsbereichen berücksichtigen,
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e)berufsbezogene rechtliche Vorschriften und technische Normen sowie allgemein anerkannte Regeln der Technik anwenden, insbesondere Fragen der Haftung bei der Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung beurteilen,
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f)technische Arbeitspläne, Skizzen und Zeichnungen erarbeiten sowie vorgegebene Arbeitspläne, Skizzen und Zeichnungen bewerten und anpassen, dabei auch Informations- und Kommunikationssysteme anwenden,
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g)den auftragsbezogenen Einsatz von Material, Maschinen und Geräten bestimmen und die Auswahl begründen,
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h)Unteraufträge vergeben und kontrollieren,
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i)standortbezogene Bestandsaufnahme an kältetechnischen Anlagen, insbesondere unter wirtschaftlichen, technischen, rechtlichen und ökologischen Aspekten, darstellen, Instandhaltungsmaßnahmen vorschlagen und die erforderliche Abwicklung festlegen,
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j)eine Nachkalkulation durchführen;
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3.Betriebsführung und BetriebsorganisationDer Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben der Betriebsführung und Betriebsorganisation in einem Kälteanlagenbauer-Betrieb unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorschriften wahrzunehmen, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationssystemen; bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis h aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
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a)betriebliche Kosten ermitteln und dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,
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b)betriebliche Kostenstrukturen überprüfen und betriebliche Kennzahlen ermitteln,
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c)Marketingmaßnahmen zur Kundenpflege und zur Gewinnung neuer Kunden vor dem Hintergrund technischer und wirtschaftlicher Entwicklungen erarbeiten,
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d)die Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanagements für den Unternehmenserfolg darstellen, Maßnahmen des Qualitätsmanagements festlegen und begründen sowie Dokumentationen bewerten,
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e)Aufgaben der Personalverwaltung wahrnehmen und die Notwendigkeit der Personalentwicklung begründen, insbesondere unter Berücksichtigung von Auftragslage und Auftragsabwicklung,
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f)betriebsspezifische Maßnahmen zur Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und des Umweltschutzes entwickeln, Gefahrenpotenziale ermitteln und beurteilen sowie Schutzmaßnahmen festlegen,
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g)Konzepte für Betriebsstätten, einschließlich gewerkspezifischer Betriebs- und Lagerausstattungen, sowie logistische Prozesse planen und darstellen,
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h)den Nutzen zwischenbetrieblicher Kooperationen auftragsbezogen prüfen sowie Konsequenzen aufzeigen und bewerten, insbesondere für die betriebsinterne Organisation sowie das betriebliche Personalwesen.
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