4 lines
242 B
Markdown
4 lines
242 B
Markdown
# § 112 Verfahren vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
|
|
|
|
In Verfahren gegen Jugendliche oder Heranwachsende vor den für allgemeine Strafsachen zuständigen Gerichten (§ 104) sind die §§ 112a und 112d anzuwenden.
|