4 lines
209 B
Markdown
4 lines
209 B
Markdown
# § 1
|
|
|
|
Für die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die italienischen Kulturinstitute gilt der deutsch-italienische Notenwechsel vom 12. Juli 1961. Der Notenwechsel wird nachstehend veröffentlicht.
|