6 lines
245 B
Markdown
6 lines
245 B
Markdown
# § 57 Zustellungen
|
|
|
|
(1) Für das Verfahren bei Zustellungen gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung entsprechend.
|
|
|
|
(2) Die Zustellung einer Ladung des Gerichtshofes an den Beschuldigten im Wege der Ersatzzustellung ist ausgeschlossen.
|