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lawgit/laws_md/intfamrvg/§2.md

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# § 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes sind „Titel“ Entscheidungen, Vereinbarungen und öffentliche Urkunden, auf welche die durchzuführende EU-Verordnung oder das jeweils auszuführende Übereinkommen Anwendung findet.