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# INTERMERSAUFWV
**Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Intermediäre**
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Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- [§ 1 Anwendungsbereich](§1.md)
- [§ 2 Allgemeine Vorschriften](§2.md)
- [§ 3 Kostenersatz für Aufwendungen für die Übermittlung von Informationen an die Aktionäre außerhalb von § 4](§3.md)
- [§ 4 Kostenersatz für Aufwendungen bei Mitteilungen hinsichtlich der Einberufung der Hauptversammlung](§4.md)
- [§ 5 Kostenersatz für Aufwendungen bei Mitteilungen an die börsennotierte Gesellschaft und für den Nachweis des Anteilsbesitzes](§5.md)
- [§ 6 Kostenersatz für Aufwendungen bei Aktionärsidentifikation](§6.md)
- [§ 7 Beschränkung der Ersatzansprüche nach § 6](§7.md)
- [§ 8 Kostenersatz für Aufwendungen bei der Übermittlung der Bestätigung des Zugangs der Stimmen](§8.md)
- [§ 9 Kostenersatz für Aufwendungen bei Bestätigung über die Stimmzählung](§9.md)
- [§ 10 Kostenersatz für die Übermittlung der Angaben bei Namensaktien](§10.md)
- [§ 11 Ersatz der Umsatzsteuer](§11.md)
- [§ 12 Inkrafttreten](§12.md)