39 lines
3.9 KiB
Markdown
39 lines
3.9 KiB
Markdown
# § 2 Meisterprüfungsberufsbild
|
|
|
|
In den Teilen I und II der Meisterprüfung im Informationstechniker-Handwerk hat der Prüfling die beruflichen Handlungskompetenzen nachzuweisen, die sich auf wesentliche Tätigkeiten seines Gewerbes und die erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse beziehen. Grundlage dafür sind folgende Fertigkeiten und Kenntnisse:
|
|
1.einen Betrieb im Informationstechniker-Handwerk führen und organisieren und dabei technische, kaufmännische und personalwirtschaftliche Entscheidungen treffen und begründen, insbesondere unter Berücksichtigung
|
|
a)der Kostenstrukturen,
|
|
b)der Wettbewerbssituation,
|
|
c)der für den Betrieb wesentlichen Ausbildung, Fort- und Weiterbildung des Personals,
|
|
d)der Betriebsorganisation,
|
|
e)des Qualitätsmanagements,
|
|
f)des Arbeitsschutzrechtes,
|
|
g)des Datenschutzes, der Datensicherheit und der Datenverarbeitung,
|
|
h)der ökologischen, ökonomischen sowie sozialen Nachhaltigkeit sowie
|
|
i)technologischer Entwicklungen sowie gesellschaftlicher Entwicklungen, insbesondere digitaler Technologien,
|
|
|
|
2.Konzepte für Betriebsausstattung sowie Lagerausstattung sowie für logistische Geschäfts- und Arbeitsprozesse entwickeln und umsetzen,
|
|
3.Kundenwünsche und jeweilige Rahmenbedingungen ermitteln, Anforderungen ableiten, Kundinnen und Kunden beraten, Serviceleistungen anbieten, Lösungen entwickeln, Verhandlungen führen und Ziele festlegen, Leistungen kalkulieren und Angebote erstellen sowie Verträge schließen,
|
|
4.Messverfahren sowie Analyseverfahren zur Feststellung der Rahmenbedingungen an Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik erläutern, anwenden und bewerten,
|
|
5.auftragsbezogene Unterlagen und Bestimmungen, insbesondere des Baurechts sowie des Datenschutzes, auswerten und beim Planen, Durchführen und Kontrollieren der Aufträge berücksichtigen,
|
|
6.Konzepte, Pläne und technische Dokumentationen für Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik, auch unter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien, erarbeiten, bewerten und korrigieren,
|
|
7.Geschäfts- und Arbeitsprozesse zur Leistungserbringung planen, organisieren und überwachen,
|
|
8.Leistungen im Informationstechniker-Handwerk erbringen, insbesondere
|
|
a)Umsetzung von Konzepten für umfängliche und vernetzte Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik, insbesondere durch Installieren, Parametrieren, Programmieren und Inbetriebnehmen,
|
|
b)Analysieren und Instandhalten von Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik sowie
|
|
c)technische und gewerkeübergreifende Systeme erkennen und in eine vernetzte Gebäudetechnik zusammenführen,
|
|
|
|
9.technische Gesichtspunkte, organisatorische Gesichtspunkte sowie rechtliche Gesichtspunkte bei der Leistungserbringung berücksichtigen, insbesondere
|
|
a)baurechtliche Vorschriften sowie datenschutzrechtliche Vorschriften und damit verbundene Anforderungen,
|
|
b)Sicherheitsrisiken, Gesundheitsrisiken, Umweltrisiken sowie Haftungsrisiken und damit verbundene Hinweispflichten,
|
|
c)die berufsbezogenen Rechtsvorschriften und technischen Normen,
|
|
d)die allgemein anerkannten Regeln der Technik,
|
|
e)das einzusetzende Personal sowie die Materialien, Arbeitsmittel sowie Betriebsmittel sowie
|
|
f)die Möglichkeiten zum Einsatz von Auszubildenden,
|
|
|
|
10.Arten und Eigenschaften von zu bearbeitenden und zu verwendenden Materialien berücksichtigen,
|
|
11.Unteraufträge kriterienorientiert, insbesondere unter Berücksichtigung der Qualität der Leistungen und Rechtsvorschriften, vergeben und deren Ausführung kontrollieren,
|
|
12.fortlaufende Qualitätskontrollen durchführen, Störungen analysieren und beseitigen, Ergebnisse daraus bewerten und dokumentieren,
|
|
13.erbrachte Leistungen kontrollieren, Mängel beseitigen, Leistungen dokumentieren und übergeben, Abnahmeprotokolle erstellen sowie Nachkalkulationen durchführen, Auftragsabwicklung auswerten sowie
|
|
14.Kundinnen und Kunden im Hinblick auf die bestimmungsgemäße Verwendung der Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik beraten.
|