Files
lawgit/laws_md/indmetausbv_2007/§38.md

4 lines
267 B
Markdown

# § 38 Zusatzqualifikation für bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
Die Regelungen zu den Zusatzqualifikationen nach Teil 8 können ab dem 1. August 2018 auch auf Berufsausbildungsverhältnisse, die vor dem 1. August 2018 bereits bestehen, angewendet werden.