6 lines
493 B
Markdown
6 lines
493 B
Markdown
# § 2 Teile des Fortbildungsabschlusses
|
||
|
||
Für den anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Industriemeister–Fachrichtung Printmedien-Bachelor Professional in Print“ oder „Geprüfte Industriemeisterin–Fachrichtung Printmedien-Bachelor Professional in Print“ ist Folgendes erforderlich:
|
||
1.das erfolgreiche Ablegen der im Rahmen dieser Verordnung geregelten Prüfung sowie
|
||
2.der Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach Maßgabe des § 3.
|