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# § 1
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In der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung sind pflichtversichert die in der Rentenversicherung der Arbeiter oder in der Rentenversicherung der Angestellten versicherten Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten
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1.der Firma Peter Roth KG, Saarbrücken, und
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2.der Firma Halberg-Guss GmbH, Saarbrücken-Brebach.
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Dies gilt nicht für Personen, die von der Versicherungspflicht in dieser Versicherung befreit sind.
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