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lawgit/laws_md/hwo_5aabs2v/§2.md

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# § 2 Art der zu übermittelnden Daten
Folgende personenbezogene Daten der Kammerzugehörigen dürfen durch Abruf im automatisierten Verfahren übermittelt werden, wenn der Betriebsleiter in dem Bezirk der übermittelnden Handwerkskammer eingetragen ist:
1.Familienname, Geburtsname und Vornamen sowie Geburtsdatum des Betriebsleiters,
2.Datum der Übernahme der Betriebsleitung,
3.Familienname und Vornamen des Betriebsinhabers,
4.Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-mail-Adresse des Betriebs,
5.Unternehmens- und Geschäftsgegenstand,
6.Betriebsgröße,
7.weitere Betriebsstätten und Zweigniederlassungen, für die derselbe Betriebsleiter zuständig ist.