Files
lawgit/laws_md/htdbwvaprv/§7.md

13 lines
462 B
Markdown

# § 7 Anforderungen im Auswahlverfahren
(1) Die Eignung und Befähigung wird im Auswahlverfahren anhand von Eignungsmerkmale festgestellt.
(2) Die Eignungsmerkmale decken die folgenden Kompetenzbereiche ab:
1.Selbstkompetenz,
2.Methodenkompetenz,
3.Fachkompetenz,
4.Sozialkompetenz sowie
5.Führungs- und Managementkompetenz.
(3) Die Feststellung erfolgt mit Hilfe von Auswahlinstrumenten. Der Einsatz kann durch Informationstechnologie unterstützt werden.