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lawgit/laws_md/hstatg_1990/§2.md

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# § 2 Erhebungsbereich
Die Erhebungen erstrecken sich auf:
1.Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken und sonstiger der Ausbildung von Studenten dienenden Krankenanstalten,
2.staatliche und kirchliche Prüfungsämter, soweit sie Prüfungen abnehmen, die ein Studium an den in Nummer 1 genannten Einrichtungen abschließen, und
3.Berufsakademien.