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# § 2 Erhebungsbereich
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Die Erhebungen erstrecken sich auf:
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1.Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken und sonstiger der Ausbildung von Studenten dienenden Krankenanstalten,
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2.staatliche und kirchliche Prüfungsämter, soweit sie Prüfungen abnehmen, die ein Studium an den in Nummer 1 genannten Einrichtungen abschließen, und
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3.Berufsakademien.
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