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# § 44 Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren
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Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich
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1.ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
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2.pädagogische Eignung,
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3.besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit und
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4.darüber hinaus je nach den Anforderungen der Stelle
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a)zusätzliche wissenschaftliche Leistungen,
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b)zusätzliche künstlerische Leistungen oder
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c)besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mehrjährigen beruflichen Praxis.
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