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# § 5 Struktur der Berufsausbildung zum Hotelfachmann und zur Hotelfachfrau sowie Ausbildungsberufsbild
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(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
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1.berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
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2.integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
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Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen gebündelt.
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(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
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1.Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Reflexion der eigenen Rolle im Betrieb, Gestaltung des Gasterlebnisses als Gastgeber oder Gastgeberin,
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2.Annahme und Einlagerung von Waren,
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3.Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der Küche oder in der Produktion,
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4.Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Wirtschaftsdienst,
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5.Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Service,
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6.Wahrnehmung von Aufgaben am Empfang,
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7.Verkauf von Übernachtungen und Dienstleistungen sowie Arbeiten in der Reservierung,
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8.Gästekommunikation und Beschwerde-Management,
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9.Organisation des Empfangs- und Reservierungsbereiches,
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10.Wahrnehmung von Aufgaben im Housekeeping-Management,
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11.Wahrnehmung von Aufgaben im Food-and-Beverage-Management,
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12.Umsetzung der betrieblichen Strategien des Channel-Managements und des Revenue-Managements,
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13.Umsetzung von Maßnahmen der Verkaufsförderung und des Marketings,
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14.Verkauf, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen,
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15.Gestaltung von büroorganisatorischen Prozessen,
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16.qualitäts- und prozessorientiertes Handeln im Team und an Schnittstellen und
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17.Anleitung und Führung von Mitarbeitenden.
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(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
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1.Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
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2.Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
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3.Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
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4.digitalisierte Arbeitswelt und
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5.Durchführung von Hygienemaßnahmen.
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