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# § 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
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(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
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1.fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
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2.berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung
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a)Herstellen von Möbeln und Innenausbauteilen,
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b)Herstellen von Bauelementen, Holzpackmitteln und Rahmen oder
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c)Montieren von Innenausbauten und Bauelementen,
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3.fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
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Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
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(2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
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1.Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen,
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2.Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen,
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3.Durchführen von Messungen, Herstellen und Anwenden von Schablonen und Lehren,
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4.Be- und Verarbeiten von Holz, Holzwerk- und sonstigen Werkstoffen,
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5.Herstellen, Vormontieren, Zusammenbauen undDemontierenvon Teilen,
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6.Behandeln von Oberflächen sowie
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7.Verpacken, Lagern und Transportieren von Produkten.
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(3) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Herstellen von Möbeln und Innenausbauteilen sind:
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1.Herstellen von Möbeln oder Innenausbauteilen,
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2.Herstellen von Oberflächen,
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3.Überwachen und Steuern von Produktionsprozessen sowie
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4.Prüfen von Produkten.
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(4) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Herstellen von Bauelementen, Holzpackmitteln und Rahmen sind:
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1.Herstellen von Bauelementen, Holzpackmitteln oder Rahmen,
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2.Ausführen von Holzschutzarbeiten oder Herstellen von Oberflächen,
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3.Überwachen und Steuern von Produktionsprozessen sowie
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4.Prüfen von Produkten.
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(5) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Montieren von Innenausbauten und Bauelementen sind:
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1.Schützen von Bestandteilen und Einbauten,
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2.Planen und Vorbereiten der Montage,
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3.Einrichten, Sichern und Räumen von Montagestellen,
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4.Montieren und Demontieren von Innenausbauten oder Bauelementen,
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5.Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Geräten und Einrichtungen und
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6.Durchführen von Anschlussarbeiten an Wasser- und Abwasserleitungen sowie an Lüftungszu- und -abführungen.
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(6) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
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1.Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
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2.Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
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3.Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
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4.Umweltschutz,
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5.Umgang mit Informations- und Kommunikationssystemen,
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6.Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
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7.Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen,
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8.Kundenorientierung und
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9.Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
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