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# § 11 Handlungsfeld „Einen Betrieb im Holzblasinstrumentenmacher- Handwerk führen und organisieren“
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(1) Im Handlungsfeld „Einen Betrieb im Holzblasinstrumentenmacher-Handwerk führen und organisieren“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben der Betriebsführung und der Betriebsorganisation in einem Betrieb im Holzblasinstrumentenmacher-Handwerk unter Berücksichtigung der Rechtsvorschriften, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, wahrzunehmen. Dabei hat er den Nutzen zwischenbetrieblicher Kooperationen, insbesondere den Nutzen gewerbeübergreifender Zusammenarbeit, zu prüfen und zu bewerten. Die jeweilige Aufgabenstellung soll mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpfen.
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(2) Das Handlungsfeld „Einen Betrieb im Holzblasinstrumentenmacher-Handwerk führen und organisieren“ besteht aus folgenden Qualifikationen:
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1.betriebliche Kosten analysieren und für die Preisgestaltung und Effizienzsteigerung nutzen, hierzu zählen insbesondere:
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a)betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,
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b)betriebliche Kostenstrukturen überprüfen,
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c)betriebliche Kennzahlen ermitteln und vergleichen,
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d)Maßnahmen zur Effizienzsteigerung ableiten und
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e)Stundenverrechnungssätze anhand vorgegebener Kostenstrukturen berechnen,
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2.Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und -pflege erarbeiten, hierzu zählen insbesondere:
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a)Auswirkungen technologischer, wirtschaftlicher, rechtlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen sowie veränderter Kundenanforderungen auf das Leistungsangebot darstellen und begründen,
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b)Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstellen und Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und -pflege entwickeln,
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c)Informationen über Produkte und über das Leistungsspektrum des Betriebs erstellen sowie
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d)Vertriebswege, auch informations- und kommunikationsgestützte, ermitteln und bewerten,
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3.betriebliches Qualitätsmanagement entwickeln, hierzu zählen insbesondere:
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a)Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanagements darstellen und beurteilen,
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b)Qualitätsmanagementsysteme unterscheiden und beurteilen,
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c)Maßnahmen zur Kontrolle und Dokumentation der Leistungen erläutern, begründen und bewerten, insbesondere unter Berücksichtigung von Qualitätsstandards, Rechtsvorschriften und technischen Normen,
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d)Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeits- und Geschäftsprozessen festlegen und bewerten und
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e)Maßnahmen erläutern zur Rückverfolgbarkeit
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aa)der eingesetzten Materialien bei Exporten und Importen im Hinblick auf die Herkunft,
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bb)der eingesetzten Materialien im Hinblick auf Reklamationen sowie unter Berücksichtigung der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit und
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cc)der hergestellten Produkte im Hinblick auf Eigentumsnachweise,
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4.Personal unter Berücksichtigung gewerbespezifischer Bedingungen planen und anleiten, Personalentwicklung planen, hierzu zählen insbesondere:
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a)Einsatz von Personal disponieren,
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b)Einsatz von Auszubildenden auf Grundlage des betrieblichen Ausbildungsplans disponieren,
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c)Methoden zur Anleitung von Personal erläutern,
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d)Qualifikationsbedarfe ermitteln sowie
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e)Maßnahmen zur fortlaufenden Qualifizierung, insbesondere unter Berücksichtigung des Berufslaufbahnkonzepts im Holzblasinstrumentenmacher-Handwerk, planen und
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5.Betriebs- und Lagerausstattung sowie Abläufe planen, hierzu zählen insbesondere:
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a)Durchführung der rechtlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung erläutern, Folgen aus dem Ergebnis ableiten,
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b)Ausstattung der Geschäftsräume, des Lagers und der Werkstatt, insbesondere unter Berücksichtigung der betrieblichen Bedarfe des Gewerbes, des Arbeitsschutzes, der Gefahrgutlagerung sowie ökologischen, ökonomischen, sozialen und logistischen Gesichtspunkten, planen und begründen,
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c)Maßnahmen zur Unfallverhütung, zum Arbeitsschutz, zur Gefahrgutlagerung, insbesondere unter Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer und sozialer Gesichtspunkte, planen und begründen,
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d)Instandhaltung von Werkzeugen, Maschinen und Vorrichtungen planen,
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e)Betriebsabläufe planen und verbessern, unter Berücksichtigung der Nachfrage, der betrieblichen Auslastung, des Einsatzes von Personal, Material sowie Werkzeugen, Maschinen und Vorrichtungen.
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