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# § 1 Berufsbild
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(1) Dem Holzbildhauer-Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen:
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1.Entwurf, Gestaltung, Ausführung, Oberflächenbehandlung, Rekonstruierung und Restaurierung handwerklicher und künstlerischer Bildhauerarbeiten in und an Gebäuden sowie in der Bau-, Friedhofs- und Landschaftsgestaltung,
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2.Entwurf, Gestaltung, Ausführung, Oberflächenbehandlung, Rekonstruierung und Restaurierung von bildhauerisch gearbeiteten sakralen und profanen Plastiken, Möbeln, Inneneinrichtungen und Raumbekleidungen,
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3.Planung, Gestaltung, Herstellung und Aufstellung von Spiel- und Freizeiteinrichtungen,
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4.Entwurf, Gestaltung, Herstellung, Aufstellung, Rekonstruierung und Restaurierung von Gedenktafeln und Grabmalen,
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5.Entwurf, bildhauerische Gestaltung und Anfertigung von Spielzeug und Spielgerät,
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6.Entwurf, Gestaltung und Ausführung von Schriften, Ornamenten, Zeichen und Reliefs,
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7.Anfertigen von Modellen und Formen bildhauerischer Art.
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(2) Dem Holzbildhauer-Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen:
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1.Kenntnisse der physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz, Stein, Metall und Kunststoff,
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2.Kenntnisse über den Körperbau von Mensch und Tier sowie über figürliches und ornamentales Gestalten,
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3.Kenntnisse des Aufmaßes und des Einschnitts sowie der Güteklassen von Holz,
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4.Kenntnisse der Fundamentierungs-, Verdübelungs- und Verankerungstechnik für Holz,
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5.Kenntnisse der Schriftarten,
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6.Kenntnisse über Kunstgeschichte, Bau- und Möbelstile, Zeichen, Ornamentik, Heraldik und Mythologie,
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7.Kenntnisse über Entwurfs- und Gestaltungslehre, Formgebung und Farbenlehre,
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8.Kenntnisse über Skizzieren, freies und gebundenes Zeichnen sowie über die Auswertung von Zeichnungen,
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9.Kenntnisse der Funktionsweise der berufsbezogenen Maschinen und Geräte,
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10.Kenntnisse der Arten, Eigenschaften, der Verarbeitung, Herstellung und Verwendung der Werk- und Hilfsstoffe, insbesondere der Holzarten sowie der natürlichen und künstlichen Steine, Metalle, Kunststoffe, Bindemittel, Zuschläge sowie der Isolier- und Dämmstoffe,
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11.Kenntnisse der Oberflächenbehandlung und des Holzschutzes,
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12.Kenntnisse der Lagerung und Trocknung, Auswahl, Bestimmung, Zurichtung, Verleimung und der konstruktiven Verbindungen von Hölzern,
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13.Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes,
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14.Kenntnisse über die Vorschriften des Umwelt-, insbesondere des Immissionsschutzes sowie die jeweils hierzu geltenden VDI-Richtlinien, der Vorschriften der Bauaufsicht, der Verdingungsordnung für Bauleistungen, der Gerüstordnung und der jeweils geltenden DIN-Normen,
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15.Anfertigen und Lesen von Skizzen, Zeichnungen, Versetz- und Verlegeplänen sowie von Leistungsverzeichnissen,
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16.Prüfen der Werkstücke auf Materialfehler,
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17.Messen, Anreißen, Aufreißen und Anfertigen von Schablonen,
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18.Herstellen von Fundamenten und Unterkonstruktionen sowie Torkretieren von Plastiken und von Formen in Beton,
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19.Be- und Verarbeiten sowie Formgeben von Hölzern, natürlichen und künstlichen Steinen, insbesondere durch Schnitzen, Anlegen, Sauberschneiden, Hobeln, Fügen, Schleifen, Bohren und Fräsen,
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20.Verladen, Transportieren und Lagern von Werkstücken und Baustoffen,
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21.Versetzen, Verlegen und Verankern von Werkstücken,
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22.Verarbeiten von Kunststoffen,
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23.Reinigen, Beschichten, Versiegeln und Imprägnieren,
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24.Bleichen, Beizen, Räuchern, Grundieren, Schleifen, Wachsen, Mattieren, Polieren und Lackieren,
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25.manuelles und maschinelles Gestalten, insbesondere durch Tönen und Vergolden,
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26.Modellieren und Abgießen, Punktieren, Vergrößern und Verkleinern,
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27.Instandhalten von Maschinen, Geräten und Werkzeugen.
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