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# § 7 Ziel, Gliederung und Inhalt des Teils II
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(1) Durch die Prüfung in Teil II hat der Prüfling in den inAbsatz 2 Satz 2 Nummer 1 bis 3genannten Handlungsfeldern seine berufliche Handlungskompetenz dadurch nachzuweisen, dass er besondere fachtheoretische Kenntnisse im Holz- und Bautenschutzgewerbe zur Lösung komplexer beruflicher Aufgabenstellungen anwendet.
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(2) In jedem der nachfolgend aufgeführten Handlungsfelder ist mindestens eine komplexe fallbezogene Aufgabe zu bearbeiten. Die fallbezogenen Aufgaben sind handwerksspezifisch, wobei die in den Handlungsfeldern nach den Nummern 1 bis 3 aufgeführten Qualifikationen auch handlungsfeldübergreifend verknüpft werden können.
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1.Holz- und BautenschutzDer Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, verarbeitungs-, anwendungs- und instandhaltungstechnische Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte in einem Holz- und Bautenschutz-Betrieb zu bearbeiten. Dabei soll er berufsbezogene Sachverhalte analysieren und bewerten. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis h aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
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a)Informationen für Abwicklungsprozesse von Kundenaufträgen beurteilen, insbesondere unter Berücksichtigung physikalischer, chemischer und biologischer Faktoren sowie der berufsbezogenen rechtlichen Vorschriften, technischen Normen und Regelwerke,
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b)Anwendungen von Messtechniken und -verfahren sowie Analysetechniken und -verfahren bewerten,
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c)Verfahren, Maßnahmen und Methoden im Holz- und Bautenschutz sowie Alternativen unter Beachtung der Anwendungsgrenzen auswählen und die Auswahl begründen,
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d)Sanierungskonzepte unter Berücksichtigung statischer und bauphysikalischer Vorgaben für den Holz- und Bautenschutz erarbeiten, Sanierungsalternativen prüfen, auswählen und Auswahl begründen,
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e)Eigenschaften, Verhalten und Verträglichkeiten zu verarbeitender Werk- und Hilfsstoffe unterscheiden und unter Berücksichtigung der Anwendungsgrenzen Verwendungszwecken zuordnen,
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f)den anwendungsbezogenen Einsatz von Werkzeugen, Maschinen und Geräten beurteilen und begründen,
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g)Berechnungen und Zeichnungen sowie graphische Detaildarstellungen für geplante Maßnahmen erarbeiten, vorgegebene Dokumente bewerten,
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h)auftragsbezogene Wartungs- und Nutzungshinweise erarbeiten und bewerten;
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2.AuftragsabwicklungDer Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Auftragsabwicklungsprozesse in einem Holz- und Bautenschutz-Betrieb, auch unter Anwendung branchenüblicher Software, erfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert zu planen, deren Durchführung zu kontrollieren und sie abzuschließen. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis j aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
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a)Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstellen,
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b)Angebotsunterlagen erstellen und Angebote auswerten, eine Angebotskalkulation durchführen,
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c)Methoden und Verfahren der Arbeitsplanung und -organisation unter Berücksichtigung der Verarbeitungs-, Anwendungs- und Instandhaltungstechnik, des Einsatzes von Personal, Material und Geräten bewerten, dabei qualitätssichernde Aspekte darstellen sowie Schnittstellen zwischen Arbeitsbereichen berücksichtigen,
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d)berufsbezogene rechtliche Vorschriften und technische Normen sowie allgemein anerkannte Regeln der Technik anwenden, insbesondere die Haftung bei der Herstellung, der Instandhaltung und bei Dienstleistungen beurteilen,
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e)technische Arbeitspläne, Skizzen und Zeichnungen erarbeiten sowie vorgegebene Arbeitspläne, Skizzen und Zeichnungen bewerten und korrigieren; dabei auch Informations- und Kommunikationssysteme anwenden,
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f)den auftragsbezogenen Einsatz von Material, Werkstoffen, Maschinen und Geräten bestimmen und begründen,
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g)Unteraufträge vergeben und kontrollieren,
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h)Mängel- und Schadensaufnahmen an Bauteilen dokumentieren, Instandsetzungsverfahren auswählen, die Auswahl begründen und die erforderliche Abwicklung festlegen,
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i)eine Rechnung auf der Grundlage aufgemessener Leistungen erstellen,
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j)eine Nachkalkulation durchführen;
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3.Betriebsführung und BetriebsorganisationDer Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben der Betriebsführung und Betriebsorganisation in einem Holz- und Bautenschutz-Betrieb unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorschriften, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationssystemen, wahrzunehmen. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis i aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
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a)betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,
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b)betriebliche Kostenstrukturen überprüfen; betriebliche Kennzahlen ermitteln,
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c)Marketingmaßnahmen zur Kundenpflege und zur Gewinnung neuer Kunden vor dem Hintergrund technischer und wirtschaftlicher Entwicklungen erarbeiten,
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d)die Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanagements für den Unternehmenserfolg darstellen, Maßnahmen des Qualitätsmanagements festlegen, Dokumentationen bewerten,
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e)Aufgaben der Personalverwaltung wahrnehmen; die Notwendigkeit der Personalentwicklung, insbesondere in Abhängigkeit von Auftragslage und Auftragsabwicklung, begründen,
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f)betriebsspezifische Maßnahmen zur Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und des Umweltschutzes entwickeln; Gefahrenpotenziale beurteilen und Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und -beseitigung festlegen,
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g)die gewerkspezifische Betriebs- und Lagerausstattung sowie logistische Prozesse planen und darstellen,
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h)den Nutzen des Einsatzes von Informations- und Kommunikationssystemen, insbesondere für Kundenbindung und -pflege sowie die Warenwirtschaft, begründen,
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i)den Nutzen zwischenbetrieblicher Kooperationen auftragsbezogen prüfen, Konsequenzen, insbesondere für die betriebsinterne Organisation sowie das betriebliche Personalwesen, aufzeigen und bewerten.
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