4 lines
229 B
Markdown
4 lines
229 B
Markdown
# § 6 Öffentlichkeitsarbeit
|
|
|
|
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben stellt sicher, dass das Hilfetelefon durch Öffentlichkeitsarbeit bundesweit bekannt gemacht und kontinuierlich bekannt gehalten wird.
|