8 lines
446 B
Markdown
8 lines
446 B
Markdown
# § 38 Beendigung durch Kündigung
|
|
|
|
(1) Während der Probezeit kann das Vertragsverhältnis von jedem Vertragspartner jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
|
|
|
|
(2) Außerhalb der Probezeit kann das Vertragsverhältnis nur gekündigt werden
|
|
1.von jedem Vertragspartner ohne Kündigungsfrist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes,
|
|
2.von der studierenden Person mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende.
|