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# § 2 Stiftungszweck
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(1) Zweck der Stiftung ist es, in einem Ausstellungs-, Dokumentations- und Informationszentrum die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der Gesichte der Deutschen Demokratischen Republik unter Einbeziehung der Vor- und Entstehungsgeschichte darzustellen und Kenntnisse hierüber zu vermitteln.
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(2) Der Erfüllung dieses Zwecks dienen insbesondere:
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1.Aufbau, Unterhaltung und Weiterentwicklung einer ständigen Ausstellung,
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2.wechselnde Sonderausstellungen, Vorträge, Seminare, Filmvorführungen,
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3.Einrichtung und Unterhaltung eines Informationszentrums, einer Bibliothek und einer Dokumentationsstelle,
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4.Veröffentlichungen,
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5.Errichtung und Unterhaltung von Gebäuden und Einrichtungen der Stiftung.
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