Files
lawgit/laws_md/hbpolvdaufstv/§10.md

9 lines
365 B
Markdown

# § 10 Verwaltungsvorschriften zum Auswahlverfahren
Das Bundespolizeipräsidium regelt durch Verwaltungsvorschrift:
1.den Ablauf des Auswahlverfahrens,
2.die Dauer der Teile des Auswahlverfahrens,
3.die im jeweiligen Teil zu bearbeitenden Aufgaben,
4.die Bewertungs- und Gewichtungssystematik sowie
5.die Mindestpunktzahl, die für das Bestehen erforderlich ist.