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365 B

§ 10 Verwaltungsvorschriften zum Auswahlverfahren

Das Bundespolizeipräsidium regelt durch Verwaltungsvorschrift: 1.den Ablauf des Auswahlverfahrens, 2.die Dauer der Teile des Auswahlverfahrens, 3.die im jeweiligen Teil zu bearbeitenden Aufgaben, 4.die Bewertungs- und Gewichtungssystematik sowie 5.die Mindestpunktzahl, die für das Bestehen erforderlich ist.