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# § 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
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(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
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1.schwerpunktübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
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2.berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt
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a)personenbetreuende Dienstleistungen,
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b)serviceorientierte Dienstleistungen oder
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c)ländlich-agrarische Dienstleistungen sowie
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3.schwerpunktübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
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Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
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(2) Die Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
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1.hauswirtschaftliche Betreuungsbedarfe personen-, zielgruppen- und situationsorientiert ermitteln,
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2.hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen erbringen,
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3.hauswirtschaftliche Versorgungsbedarfe personen-, zielgruppen- und situationsorientiert ermitteln,
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4.Verpflegung planen sowie Speisen und Getränke zubereiten und servieren,
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5.Räume und Wohnumfeld reinigen, pflegen und gestalten,
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6.Textilien einsetzen, reinigen und pflegen,
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7.hauswirtschaftliche Arbeitsprozesse planen, durchführen und bewerten,
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8.Gebrauchs- und Verbrauchsgüter sowie Geräte und Maschinen beschaffen, lagern und einsetzen,
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9.hauswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen kalkulieren, erstellen und vermarkten,
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10.qualitätssichernde Maßnahmen durchführen,
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11.Hygienemaßnahmen durchführen,
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12.im Team arbeiten, Personen anleiten und bei der Personaleinsatzplanung mitwirken sowie
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13.mit angrenzenden Zuständigkeitsbereichen kooperieren.
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(3) In der Berufsbildposition Hauswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen kalkulieren, erstellen und vermarkten werden weitere Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt
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1.im Schwerpunkt Personenbetreuende Dienstleistungen,
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2.im Schwerpunkt Serviceorientierte Dienstleistungen oder
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3.im Schwerpunkt Ländlich-agrarische Dienstleistungen.
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(4) Die Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
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1.Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
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2.Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
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3.Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
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4.Umweltschutz sowie
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5.Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit.
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