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# § 5 Einstellungsvoraussetzungen
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In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer über die allgemeinen beamtenrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen verfügt und zudem
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1.einen Mastergrad oder einen gleichwertigen Abschluss erlangt hat in
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a)einem Studium der Geschichts-, der Rechts-, der Sozial- oder der Verwaltungswissenschaften oder
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b)einem anderen Hochschulstudium, das geeignet ist, die Befähigung für den höheren Archivdienst zu vermitteln,
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2.über folgende Fremdsprachenkenntnisse verfügt:
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a)Kenntnisse der englischen Sprache mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen,
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b)Kenntnisse der französischen Sprache oder Kenntnisse einer anderen modernen Fremdsprache mindestens auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen sowie
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c)Grundkenntnisse der lateinischen Sprache,
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3.eine breite Allgemeinbildung hat, die sich auf die wesentlichen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Themen erstreckt, und
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4.über gute Kenntnisse der neueren und neuesten Geschichte verfügt.
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