6 lines
578 B
Markdown
6 lines
578 B
Markdown
# § 11 Leistungspunkte nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen
|
|
|
|
(1) Für erfolgreich absolvierte Module werden Leistungspunkte nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen vergeben. Ein Leistungspunkt entspricht einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand von 30 Stunden.
|
|
|
|
(2) Für den Vorbereitungsdienst können insgesamt 120 Leistungspunkte vergeben werden. Davon können 40 Leistungspunkte für die berufspraktischen Studien und 15 Leistungspunkte für die Transferphase vergeben werden.
|