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# § 11 Handlungsfeld „Einen Betrieb im Hörakustiker-Handwerk führen und organisieren“
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(1) Im Handlungsfeld „Einen Betrieb im Hörakustiker-Handwerk führen und organisieren“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben der Betriebsführung und der Betriebsorganisation in einem Betrieb im Hörakustiker-Handwerk unter Berücksichtigung der Rechtsvorschriften, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, wahrzunehmen. Dabei hat er den Nutzen zwischenbetrieblicher Kooperationen zu prüfen und zu bewerten. Die jeweilige Aufgabenstellung soll mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpfen.
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(2) Das Handlungsfeld „Einen Betrieb im Hörakustiker-Handwerk führen und organisieren“ besteht aus folgenden Qualifikationen:
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1.betriebliche Kosten analysieren und für die Preisgestaltung und Effizienzsteigerung nutzen, hierzu zählen insbesondere:
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a)betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,
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b)Nachkalkulation durchführen und Konsequenzen daraus ableiten,
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c)betriebliche Kostenstrukturen überprüfen,
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d)betriebliche Kennzahlen ermitteln und vergleichen,
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e)Maßnahmen zur Effizienzsteigerung aus der Kostenanalyse ableiten,
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f)Personal-, Material- und Gerätekosten für standardisierte Leistungen kalkulieren,
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g)Preise für standardisierte Leistungen ermitteln und anpassen und
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h)Preise und Stundenverrechnungssätze für individuelle und dienstleistungsintensive Leistungen ermitteln, überprüfen und wenn notwendig anpassen,
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2.Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und -pflege erarbeiten, hierzu zählen insbesondere:
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a)Auswirkungen technologischer, wirtschaftlicher, rechtlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen sowie veränderter Kundenanforderungen auf das Leistungsangebot darstellen und begründen,
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b)Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstellen und Marketingmaßnahmen unter Berücksichtigung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften zur Kundengewinnung und -pflege entwickeln,
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c)ein Konzept entwickeln, insbesondere unter Berücksichtigung von Gesichtspunkten der Kundenberatung,
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d)Informationen über Produkte und das Leistungsspektrum des Betriebs erstellen sowie
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e)Vertriebswege, auch informations- und kommunikationsgestützt, ermitteln und unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen bewerten,
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3.betriebliches Qualitätsmanagement entwickeln, hierzu zählen insbesondere:
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a)Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanagements darstellen und beurteilen,
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b)Qualitätsmanagementsysteme unterscheiden und beurteilen,
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c)Maßnahmen zur Kontrolle und Dokumentation der Leistungen erläutern, begründen und bewerten, insbesondere unter Berücksichtigung von Qualitätsstandards, Rechtsvorschriften und technischen Normen,
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d)Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeits- und Geschäftsprozessen festlegen und bewerten,
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e)Verfahren zur Überwachung von Messmitteln beschreiben und
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f)Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit von abgegebenen Medizinprodukten erläutern,
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4.Personal unter Berücksichtigung gewerbespezifischer Bedingungen planen und anleiten, Personalentwicklung planen, hierzu zählen insbesondere:
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a)Einsatz von Personal disponieren und dabei die Vorschriften des Arbeits-, Handwerks- und Sozialrechts berücksichtigen,
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b)Einsatz von Auszubildenden auf Grundlage des betrieblichen Ausbildungsplans disponieren,
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c)Methoden zur Anleitung von Personal erläutern,
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d)Qualifikationsbedarfe ermitteln,
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e)Maßnahmen zur fortlaufenden Qualifizierung planen und
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f)Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung beschreiben und
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5.Betriebs- und Lagerausstattung sowie Abläufe planen, hierzu zählen insbesondere:
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a)Durchführung der rechtlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung erläutern, Folgen aus dem Ergebnis ableiten,
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b)Ausstattung des Betriebs, insbesondere unter Berücksichtigung der Vorschriften der betrieblichen Bedarfe des Gewerbes, des Arbeitsschutzes, sowie unter sowohl ökologischer, ökonomischer, sozialer als auch logistischer Gesichtspunkte planen und begründen,
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c)Maßnahmen zur Unfallverhütung und zum Arbeitsschutz, insbesondere unter Berücksichtigung sowohl ökologischer, ökonomischer als auch sozialer Gesichtspunkte, planen und begründen,
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d)Instandhaltung und Überwachung von Werkzeugen, Geräten, Materialien und Prüfmitteln planen,
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e)Betriebsabläufe planen und verbessern, unter Berücksichtigung der Nachfrage, der betrieblichen Auslastung, des Einsatzes von Personal, Material und Technik und
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f)Verfahren zur regelmäßigen Prüfung von Betriebsabläufen auf Konformität mit rechtlichen Rahmenbedingungen und allgemeinen technischen Regeln beschreiben.
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