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# § 17 Prüfungsbereich Hörsystemanpassung und Patientenberatung
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(1) Die Prüfung im Prüfungsbereich Hörsystemanpassung und Patientenberatung besteht aus zwei Teilen.
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(2) Im ersten Teil soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
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1.Versorgungsabläufe unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen umzusetzen und zu dokumentieren,
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2.kommunikationspsychologische Strategien zu unterscheiden und adressatengerecht anzuwenden,
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3.pathophysiologische Vorgänge im Hörorgan zu beschreiben und bei der Hörsystemversorgung zu berücksichtigen und
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4.auf Grundlage des vorliegenden Hörbedarfs eine Vorauswahl der Hörsysteme und Hörassistenzsysteme zur vergleichenden Anpassung für Patientinnen und Patienten zu treffen.
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Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
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(3) Im zweiten Teil soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
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1.Versorgungsabläufe, rechtliche Vorgaben und Rahmenbedingungen den Patientinnen und Patienten zu erklären,
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2.Patientinnen und Patienten auf Grundlage des vorliegenden Hörbedarfs bei der Auswahl der Hörsysteme, Hörassistenzsysteme und Sonderversorgungen zu beraten,
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3.die psychosoziale Situation von Patientinnen und Patienten zu erkennen und im Beratungskontext zu berücksichtigen,
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4.Hörsysteme für die vergleichende Anpassung unter Berücksichtigung des Hörprofils, der audiologischen Gegebenheiten und der Wünsche von Patientinnen und Patienten auszuwählen,
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5.Anpassverfahren auszuwählen und Hörsysteme voreinzustellen,
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6.Hörsystemeinstellungen im Rahmen der Feinanpassung zu modifizieren und
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7.Hörassistenzsysteme und Zubehör nach patientenspezifischen Bedürfnissen auszuwählen und voreinzustellen.
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Der Prüfling soll eine Arbeitsprobe durchführen. Während der Arbeitsprobe wird mit ihm ein situatives Fachgespräch geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 30 Minuten. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten.
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(4) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten:
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[Tabelle]
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