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# § 4 Einstellungsvoraussetzungen
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In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen
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1.die gesundheitlichen Anforderungen des Wechselschichtdienstes erfüllt,
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2.ein ausreichendes Seh-, Hör- und Sprechvermögen sowie ein hinreichendes Farberkennungs- und Farbunterscheidungsvermögen besitzt und
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3.bei einer Bewerbung beim Geoinformationsdienst der Bundeswehr
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a)für eine zivile Laufbahn die Bereitschaft erklärt hat, an Auslandseinsätzen der Bundeswehr als Soldat teilzunehmen, oder
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b)für eine militärische Laufbahn ein Eignungsfeststellungsverfahren erfolgreich absolviert hat.
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