10 lines
541 B
Markdown
10 lines
541 B
Markdown
# § 10 Aufbau des Studiums
|
|
|
|
(1) Die im Studium zu vermittelnden Kenntnisse und Fähigkeiten orientieren sich an den Anforderungen des gehobenen Wetterdienstes. Das Studium umfasst Fachstudien an der Fachhochschule sowie Praktika.
|
|
|
|
(2) Das Studium gliedert sich in folgende Abschnitte:
|
|
|
|
[Tabelle]
|
|
|
|
(3) Der Studienverlauf und die Inhalte der Studienabschnitte richten sich nach dem Studienplan für das Diplomstudium „Wetterdienst“. Der Studienplan bestimmt auch die Stundenzahlen der Studieninhalte sowie die Art der Leistungsnachweise.
|