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541 B

§ 10 Aufbau des Studiums

(1) Die im Studium zu vermittelnden Kenntnisse und Fähigkeiten orientieren sich an den Anforderungen des gehobenen Wetterdienstes. Das Studium umfasst Fachstudien an der Fachhochschule sowie Praktika.

(2) Das Studium gliedert sich in folgende Abschnitte:

[Tabelle]

(3) Der Studienverlauf und die Inhalte der Studienabschnitte richten sich nach dem Studienplan für das Diplomstudium „Wetterdienst“. Der Studienplan bestimmt auch die Stundenzahlen der Studieninhalte sowie die Art der Leistungsnachweise.