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# § 24 Dauer und Umfang des Studiums
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(1) Die Regelstudienzeit beträgt drei Jahre. Jedes Studienjahr besteht aus zwei Semestern.
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(2) Das Studium hat einen Umfang von 180 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS-Leistungspunkte). Davon entfallen 125 ECTS-Leistungspunkte auf die Fachstudien, 43 ECTS-Leistungspunkte auf die Praxisstudien und 12 ECTS auf die Bachelorarbeit. Ein ECTS-Leistungspunkt entspricht einem Arbeitsaufwand von 30 Zeitstunden.
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(3) Die Zuständigkeit für eine Entscheidung über eine Verkürzung oder Verlängerung des Vorbereitungsdienstes liegt bei den Einstellungsbehörden, die im Benehmen mit dem Fachbereich Finanzen entscheiden.
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