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# § 194
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(1) Der Vorsitzende leitet die Beratung, stellt die Fragen und sammelt die Stimmen.
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(2) Meinungsverschiedenheiten über den Gegenstand, die Fassung und die Reihenfolge der Fragen oder über das Ergebnis der Abstimmung entscheidet das Gericht.
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