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# § 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
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(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
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1.fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
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2.berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung
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a)Großhandel und
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b)Außenhandel sowie
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3.fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
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Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
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(2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
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1.Warensortiment zusammenstellen und Dienstleistungen anbieten,
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2.handelsspezifische Beschaffungslogistik planen und steuern,
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3.Einkauf von Waren und Dienstleistungen marktorientiert planen, organisieren und durchführen,
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4.Marketingmaßnahmen planen, durchführen, kontrollieren und steuern,
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5.Verkauf kundenorientiert planen und durchführen,
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6.Distribution planen und steuern,
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7.kaufmännische Steuerung und Kontrolle durchführen und
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8.Arbeitsorganisation projekt- und teamorientiert planen und steuern.
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(3) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Großhandel sind:
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1.Lagerlogistik planen, steuern und abwickeln und
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2.warenbezogene Rückabwicklungsprozesse organisieren und durchführen.
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(4) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Außenhandel sind:
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1.Außenhandelsgeschäfte abwickeln und Auslandsmärkte bedienen und
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2.internationale Berufskompetenzen anwenden.
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(5) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
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1.Berufsbildung sowie arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften,
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2.Bedeutung des Groß- und Außenhandels sowie Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
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3.Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
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4.Umweltschutz,
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5.Kommunikation und
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6.elektronische Geschäftsprozesse (E-Business).
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