4 lines
224 B
Markdown
4 lines
224 B
Markdown
# § 32 Zeugnis je Lehrgang
|
|
|
|
Nach Beendigung jedes Lehrgangs stellt die jeweilige Ausbildungs- oder Lehreinrichtung der Anwärterin oder dem Anwärter ein Zeugnis aus, in dem die Ergebnisse der Klausuren aufgeführt werden.
|