6 lines
156 B
Markdown
6 lines
156 B
Markdown
# § 10 Zeitpunkt
|
|
|
|
(1) Die Gesellen- oder Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt.
|
|
|
|
(2) Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.
|