Files
lawgit/laws_md/go-medas/§2.md

4 lines
181 B
Markdown

# § 2 Vorsitz
Den Vorsitz führt ein Vertreter des Bundesministeriums, der kein Stimmrecht hat. Der Vorsitzende kann an den Sitzungen aller Unterausschüsse nach § 8 teilnehmen.