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# § 76 Bescheid über die nicht bestandene Prüfung
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Wer die Laufbahnprüfung nicht bestanden hat, erhält vom Prüfungsamt
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1.einen Bescheid über die nicht bestandene Laufbahnprüfung und
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2.eine Bescheinigung über die erbrachten Studienleistungen.
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Aus der Bescheinigung müssen das Ergebnis der Zwischenprüfung, die absolvierten Module und deren Bewertung hervorgehen.
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